Schulische Voraussetzungen

Welche Schulbildung wird benötigt?

Du musst die Voraussetzungen für den Zugang zu einer Fachoberschule erfüllen.

Du strebst den mittleren Schulabschluss bzw. die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, Klasse 10 (Fachoberschulreife) an oder bist bereits im Besitz dieses Abschlusses bzw. der Berechtigung.

Der mittlere Bildungsabschluss (Fachoberschulreife), kann an folgenden Schulen absolviert werden:

  • Realschulen
  • Sekundarschulen
  • Gesamtschulen Hauptschulen (nach Klasse 10 Typ B) oder
  • Gymnasien (mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)

ACHTUNG: Wenn du zum Schulstart der FOS Polizei bereits im Besitz eines höheren Schulabschlusses als einem der oben genannten bist, ist eine Bewerbung für die FOS Polizei nicht möglich.
Hier bietet sich dir jedoch die Gelegenheit einer direkten Bewerbung für das duale Studium zum Polizeivollzugsdienst (Laufbahngruppe 2.1).

Im Jahr bevor du den Schulabschluss erreichst, bewirbst du dich bei der Polizei NRW. Dann durchläufst du das dreitägige Auswahlverfahren bei der Polizei NRW. Wir teilen dir dein Testergebnis des Auswahlverfahrens mit: den vollständigen Rangordnungswert (ROW). Sofern dieser im Rahmen der Bestenauslese je Berufskolleg ausreichend ist, bekommst du unsere Praktikumszusage und eine Information von der Polizei NRW, an welchem Berufskolleg du dich nun für die FOS Polizei anmelden musst.
Für die Zeit nach der FOS Polizei erhältst du schon einen vorläufigen Einstellungsbescheid für das duale Studium.
Im August 2024 startet für dich dein neues Level: FOS Polizei! Eine Anmeldung am Berufskolleg für die FOS Polizei erfolgt erst NACH Erhalt der Einstellungszusage der Polizei NRW (im Frühsommer!).

Es ist aber wichtig für dich, einen Plan B zu haben! Dafür solltest du dir, völlig losgelöst von dem Auswahlverfahren für die FOS Polizei, einen eigenständigen, alternativen Bildungsgang aussuchen. Hierfür kannst du dich dann schon zu den gewohnten Fristen (z. B. über Schüler Online) anmelden.
Informiere dich bitte auf der Homepage deines Wunsch-Berufskolleg oder persönlich über die Fristen und den Ablauf der Anmeldung für deinen persönlichen Plan B, falls es mit der FOS Polizei nicht klappen sollte!

Persönliche Voraussetzungen

Wir sind eine staatliche Institution, die für Recht und Gesetz, Gleichberechtigung, Offenheit, Verantwortung, Verlässlichkeit und Vertrauen steht. Du tickst wie wir? Wenn du unsere Werte mit uns teilst, dann starte deine Karriere bei uns. Wir…

  • sind Allround-Profis.
  • arbeiten im Team.
  • sind immer ansprechbar.
  • vertreten Recht und Gesetz.
  • halten uns körperlich und geistig fit.

Bewerben kann sich grundsätzlich jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger. (Bitte beachte die erforderliche Schulbildung: den mittleren Bildungsabschluss.)

Wenn du Nicht-EU-Bürger bist, gelten besondere Voraussetzungen:

Hier ist es allgemein so, dass für die Gewinnung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ein dringendes dienstliches Bedürfnis bestehen muss. Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert wurde, ein hoher Bevölkerungsanteil der entsprechenden Nationalität in Nordrhein-Westfalen lebt und wenn die Bewerberin/der Bewerber neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Muttersprache spricht. Ein gültiger Aufenthaltstitel ist erforderlich. Der Nachweis über die sprachliche Fähigkeit der Muttersprache ist im laufenden Auswahlverfahren zu erbringen Jede Bewerbung wird hier einzeln geprüft.

Am 01.09. nach FOS-Beginn darfst du noch nicht 35. Jahre sein, außer du erfüllst eine der aufgeführten Ausnahmen:

  • Bewerberinnen und Bewerber, die Wehrpflicht oder Zivildienst geleistet haben: das Höchstalter erhöht sich hier um die tatsächlich geleistete Zeit.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Bundes-/Jugendfreiwilligendienst geleistet haben: das Höchstalter erhöht sich hier um die tatsächlich geleistete Zeit.
  • Bewerberinnen und Bewerber die minderjährige Kinder betreut oder einen nahen Angehörigen gepflegt haben, der nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig war: das Höchstalter erhöht sich hier um die tatsächlich geleistete Zeit, jedoch pro Kind/Angehörigen um höchstens drei Jahre. Insgesamt um höchstens sechs Jahre.

Dein Body-Mass-Index darf zum Zeitpunkt der polizeiärztlichen Untersuchung nicht kleiner sein als 18 Kg/m² und nicht größer als 27,5 Kg/m². Deinen persönlichen BMI kannst du mit folgender Formel selbst berechnen:

Körpergewicht : (Körpergröße)².

Im Internet findest du hierzu diverse Rechner.

Bei der Polizei NRW gilt für die Einstellung in den Polizeidienst der Laufbahngruppe 2.1 (duales Studium) grundsätzlich eine Mindestkörpergröße von 1,63m (Ausnahmen sind möglich!).

Diese Mindestgröße muss zum Schulbeginn FOS Polizei noch nicht zwingend erreicht sein.

Solltest du mit Beginn des Studiums (nach der zweijährigen Schulzeit FOS Polizei) eine Körpergröße unter 1,63 Meter aufweisen, ist ein Mindestkörpergrößentest erforderlich.

Im Rahmen eines individuellen Tests kann der Nachweis erbracht werden, dass die geringere Körpergröße nicht zu einer Beeinträchtigung bei wesentlichen Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes führt.

Der Leistungstest überprüft, ob die physischen Anforderungen für den vollumfänglichen und sachgerechten Polizeivollzugsdienst vom Bewerbenden erfüllt werden können.

Ist dieser erfolgreich absolviert, können nun auch Bewerberinnen und Bewerber unter 1,63m Körpergröße eine Einstellungszusage der Polizei NRW erhalten.

Polizeidiensttauglichkeit: Du musst im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung als polizeidiensttauglich eingestuft werden. Bezüglich deiner gesundheitlichen Vorgeschichte können an dieser Stelle keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden. Entscheidend ist hier allein die polizeiärztliche Untersuchung im Rahmen des Auswahlverfahrens. Falls du dir unsicher bist, ob deine medizinische Vorgeschichte die Polizeidienstuntauglichkeit zur Folge hat, kann dir ggf. die für dich zuständige Personalwerberin/Personalwerber weiterhelfen. Deren Kontaktdaten findest du hier.

Am Tag der polizeiärztlichen Untersuchung findet ein Formalgespräch statt. In diesem Gespräch wirst du u. a. gefragt, ob du in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebst. Konkret ist hier die Frage zu beantworten, ob du Schulden oder finanzielle Verbindlichkeiten hast. Erklärbare Schulden/Verbindlichkeiten, z.B. Leasing-Verträge, stellen grundsätzlich kein Hindernis dar.

Nein! Zum Start der FOS Polizei ist noch keine Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich. Diese musst du allerdings besitzen und nachweisen, bevor du in das duale Studium bei der Polizei NRW startest.

Die Fahrerlaubnis B mit der Schlüsselzahl B197 wird akzeptiert. Das begleitete Fahren mit 17 ist zu diesem Zeitpunkt ebenfalls ausreichend.

Nein! Klar freuen wir uns, wenn du sportlich aktiv bist. Viele Aufgaben bei der Polizei NRW erfordern eine gute Grundfitness. Dein Deutsches Sport- und Schwimmabzeichen kannst du uns aber im letzten FOS-Schuljahr einreichen. Du wirst während der FOS-Zeit Möglichkeiten zur Abnahme angeboten bekommen.

Eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ist auch mit vorhandenem Körperschmuck möglich. Die Inhalte deiner Tattoos werden bei der polizeiärztlichen Untersuchung dokumentiert und danach durch die Körperschmuck-Kommission bewertet.

Weitere Informationen dazu findest du hier in den dortigen FAQs.

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