Bei der Polizei NRW gibt es nicht einen einzelnen Einstellungstest, sondern ein umfangreiches Auswahlverfahren, das aus mehreren Abschnitten besteht. Bei jedem Auswahl-Abschnitt musst du bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um zum nächsten Abschnitt eingeladen zu werden. Wenn du alles bestehst, bist du schon so gut wie angenommen!

Erste Phase

  • Deine Online-Bewerbung (Voraussetzung für den Beginn der Vorauswahl)
  • Hochladen der Basisformulare (diese werden dir nach der Online-Bewerbung im Jobportal/Meine Karriere/Dokumente zur Verfügung gestellt) und deiner individuellen Unterlagen (eine detaillierte Auflistung findest du in der “Erläuterung zu den Basisformularen und benötigten Anlagen” – diese wurde dir mit den Basisformularen zur Verfügung gestellt).
  • Administrative Vorauswahl (Prüfung deiner eingereichten Unterlagen)
  • 1. Auswahlverfahrenstag: der PC-Test (Computertest)

Zweite Phase

Diese beginnt nach dem erfolgreichen ersten Auswahlverfahrenstag (PC-Test in Münster).

  • Postalische Zusendung der medizinischen Zusatzformulare ans:
    LAFP NRW
    Dezernat 53/FOS
    Weseler Straße 264
    48151 Münster
  • Mit Eingang deiner medizinischen Unterlagen beginnt medizinische Vorauswahl
  • Assessment-Center (AC)
  • Polizeiärztliche Hauptuntersuchung (HU)
  • Rückmeldung zum Auswahlverfahren/Mitteilung deines erzielten Testergebnisses (ROW)
  • Nachauswahl (Einstellungszusage)

Kannst du dich erneut bewerben?

Im Prinzip, ja. Wenn du das Auswahlverfahren nicht erfolgreich durchlaufen hast, informieren wir dich detailliert über die Gründe deines Ausscheidens.

Eine erneute Bewerbung für dasselbe Einstellungsjahr und dieselbe Laufbahn ist, nach dem Ausscheiden aus dem Auswahlverfahren, leider nicht möglich.

Wir würden uns aber freuen, wenn du dich für eines der folgenden Einstellungsjahre wieder bei uns bewerben würdest. Lass dich durch uns beraten, ob es dann sinnvoll ist, dass du dich direkt für das duale Studium (Polizeivollzugsdienst, Laufbahngruppe 2.1) bewirbst.

Was passiert am ersten Auswahlverfahrenstag (PC-Test in Münster)?

Der PC-Test findet beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes NRW (LAFP NRW) in Münster statt.

Beim PC-Test werden analytische Fähigkeiten, Lernfähigkeit, Gedächtnisleistung und (schriftliche) Kommunikationsfähigkeit überprüft. Der Test dauert ca. zwei Stunden und besteht aus verschiedenen Aufgabengruppen.

Die Aufgaben beschäftigen sich unter anderem mit Wortanalogien, Figurensequenzen, Zahlensymbolen, Syllogismen, Flussdiagrammen, Rechtschreibung und Zeichensetzung sowie der Merkfähigkeit.

Auf diesen Test solltest du dich gut vorbereiten. Fachliteratur, in welcher die Aufgabenarten vorgestellt werden, erhältst du im Buchhandel.

Im Regelfall erhältst du das Ergebnis des PC-Tests vor Ort.

Wenn du den PC-Test nicht bestanden hast, erhältst du von uns eine ausführliche Beratung und wir informieren dich, ab wann du dich wieder bewerben kannst.

Wie ist das Assessment-Center (AC) aufgebaut?

Das Assessment-Center absolvierst du ebenfalls in Münster. Im AC werden u. a. soziale und kommunikative Kompetenzen geprüft. Du absolvierst hier zwei Rollenspiele, hältst einen Vortrag und stellst dich einem Interview.

Erstes Rollenspiel:

Beim ersten Rollenspiel handelt es sich um ein Konfliktgespräch, das du mit einem/einer ausgebildeten Rollenspieler/-in führst. Dabei soll ein Konflikt behandelt werden, der im schulischen Umfeld auftreten kann. Dieses Gespräch dauert ungefähr fünf Minuten.

Vortrag:

Für den Vortrag hast du 15 Minuten Vorbereitungszeit. Es handelt sich um aktuelle Alltagsthemen. Der Vortrag soll ca. fünf Minuten dauern. Im Anschluss wird dir eine Fragen zum Thema gestellt.

Zweites Rollenspiel:

Im zweiten Rollenspiel wird die Situation in einem Schulsekretariat nachgestellt. Hier müssen schriftliche Unterlagen bearbeitet und es muss auf Telefonanrufe reagiert werden.

Interview:

Im abschließenden Interview sollst du etwas zu deiner bisherigen schulischen Entwicklung erzählen sowie Fragen zu deiner Berufsmotivation und anderen Aspekten des Polizeiberufes beantworten. Hierzu kannst du dich gut auf unseren Social Media Kanälen oder hier auf der Seite informieren. Auch die örtlichen Personalwerberinnen/Personalwerber stehen dir gerne zur Vorbereitung zur Seite.

Beim AC erhältst du nach der letzten Übung eine Rückmeldung zu deinem Ergebnis. Wenn du die Mindestanforderungen erfüllt hast (Rangordnungswert mind. 85), wirst du darüber unmittelbar informiert und später, sofern noch nicht erfolgt, zu einer Untersuchung beim Polizeiarzt eingeladen. Hier ist zu bemerken, dass unter Umständen die ärztliche Untersuchung für dich auch vor dem AC stattfinden kann – je nach Kapazitäten innerhalb der Verfahrensteile.

Wenn du das AC nicht bestanden hast, ist das Auswahlverfahren an dieser Stelle für dich beendet.

Du kannst dich dann frühestens für das folgende Einstellungsjahr erneut bewerben. Lass dich durch uns beraten, ob es ggf. sinnvoll ist, dich in der Folge direkt für das duale Studium bei uns zu bewerben.

Was passiert bei der polizeiärztlichen Untersuchung?

Auf altersspezifische Phänomene wird in der polizeiärztlichen Untersuchung Rücksicht genommen.

Bei dieser medizinischen Untersuchung, welche wiederum beim LAFP NRW in Münster stattfindet, wird geprüft, ob du polizeidiensttauglich bist. Dabei werden u. a. Hör- und Sehvermögen sowie die körperliche Belastbarkeit (EKG) getestet. Auch die Körpergröße (hier sind mittlerweile Ausnahmen zur Mindestgröße von 163 cm möglich) wird gemessen und dein Body-Mass-Index ermittelt. Abschließend wirst du von einer Polizeiärztin oder einem Polizeiarzt untersucht. Es besteht die Möglichkeit, dass weitere Facharztbefunde herangezogen werden müssen. Dies wird aber im Einzelnen mit dir besprochen.

An diesem Tag erfolgt ebenfalls ein Formalgespräch. Hier werden eventuell offene Rückfragen geklärt. Weiterhin musst du hier angeben, ob gegen dich aktuell ein Strafverfahren anhängig ist. Außerdem werden die noch fehlenden Bewerbungsunterlagen mit dir besprochen.

Infos zum Belastungs-EKG findest du hier:


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Du gehörst laut Auswahlverfahren zu den erfolgreichsten und besten Bewerbern/Bewerberinnen an deinem ausgewählten Berufskolleg? Glückwunsch – deiner Teilnahme an der Fachoberschule Polizei steht nichts mehr im Wege.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der FOS Polizei bist du zwar noch nicht Polizistin/Polizist, dein Ziel rückt aber in greifbare Nähe. Wenn du die charakterlichen und medizinischen Anforderungen nach wie vor erfüllst und alle noch beizubringenden Unterlagen vorlegst, kannst du dein duales Bachelor-Studium starten. Mit Beginn des Studiums im Polizeivollzugsdienst der Laufbahngruppe 2.1, wirst du zur Kommissaranwärterin/zum Kommissaranwärter ernannt.

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